Dr. med. Karl Schön
Facharzt für Innere Medizin
Hausarzt in Passau

Hausarztpraxis Dr. med. Karl Schön

Beratung nach Infektionsschutzgesetz

Arbeiten Sie gewerblich im Lebensmittelbereich, ist eine Beratung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgestz (IfSG) gesetzlich vorgeschrieben.

Mit Schreiben vom 11.04.2001 vom Landratsamt-Gesundheitsamt Passau sind wir als beauftragter Hausarzt dazu legitimiert.

Wir bitten um Terminvereinbarung bei ihrem Hausarzt. Die Beratung mit Aushändigung der Bescheinigung ist kostenpflichtig.

 

Internist Hausarzt Dr. Schön