Beratung nach Infektionsschutzgesetz
Arbeiten Sie gewerblich im Lebensmittelbereich, ist eine Beratung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgestz (IfSG) gesetzlich vorgeschrieben.
Mit Schreiben vom 11.04.2001 vom Landratsamt-Gesundheitsamt Passau sind wir als beauftragter Hausarzt dazu legitimiert.
Wir bitten um Terminvereinbarung bei ihrem Hausarzt. Die Beratung mit Aushändigung der Bescheinigung ist kostenpflichtig.
Internist Hausarzt Dr. Schön