Besondere Diabetesqualifikation
Mit Antrag vom 11.4.2001 erhielt meine Praxis die Genehmigung zur Teilnahme an der Diabetes-Vereinbarung als "diabetologisch qualifizierter Hausarzt".
Dies beinhaltet die Genehmigung zur Teilnahme nach §43 Satz1 Nr.3 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns und der AOK Bayerns, dem BKK Landesverband Bayern, der Bundesknappschaft-Verwaltungsdirektion München, dem Funktionellen Landesverband der Landwirtschaftlichen Krankenkassen und Pflegekassen in Bayern und der IKK Bayern über die Betreuung, Behandlung und Schulung von insulinpflichtigen Diabetikern Typ I und Typ II und nicht-insulinpflichtigen Diabetikern mit besonderem Risikopotential zur Verbesserung der Lebensqualität und Vermeidung diabetesbedingter Folgeschäden (Diabetes-Vereinbarung).
Internist Hausarzt Dr. Schön